Verursachergerechte Abwassergebühren

Eine Frage der fairen Kostenteilung bei inhomogenen Siedlungsstrukturen

In zahlreichen Gemeinden werden Abwassergebühren nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet. In die Kanalisation und die Kläranlage gelangt aber neben diesem Trinkwasser zusätzlich auch noch Niederschlagswasser von versiegelten, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen wie z.B. Dachflächen, Stellplätzen und Hofflächen, sofern sie asphaltiert oder gepflastert sind.

Besitzer von Grundstücken mit großen versiegelten abflusswirksamen Flächen werden dadurch bei einer Abwassergebühr – berechnet nach dem Trinkwasserbezug – gegenüber Grundstücken, die gleich viel Trinkwasser beziehen, aber das anfallende Regenwasser auf dem Grundstück im Untergrund versickern, bevorzugt.

Das Ziel: Gebührengerechtigkeit für alle

Sofern eine Siedlung relativ homogen ist, ist eine Gebührengerechtigkeit auch bei Gebühren nach dem Trinkwasserbezug ausreichend gerecht. Sofern Siedlungen jedoch aus unterschiedlichen Strukturen bestehen wie z.B. Einfamilienhäusern, Wohnblöcken und Gewerbegebieten mit großen Hallen und Hofflächen, bietet sich die Einführung einer verursachergerechten Abwassergebühr an. Speditionshallen zum Beispiel haben oftmals einen Trinkwasserbedarf, der mit Einfamilienhäusern vergleichbar ist, weisen aber riesige Dach- und Hofflächen auf, von denen sehr viel Regenwasser in die Kanalisation und somit zur Behandlung in der Kläranlage gelangt. In Deutschland etwa wird daher eine verursachergerechte Gebührenberechnung bereits in zahlreichen Ländern von den Gerichten gefordert.

Verursachergerechte Gebühren – wie soll das gehen?

Um die Abwassergebühren verursachergerecht zu gestalten, werden einerseits die Kosten, die für die Abwasserbehandlung (bezogenes Trinkwasser) anfallen, und andererseits die Kosten, die für die Regenwasserbehandlung anfallen, ermittelt. Dabei werden alle Kanalisationsbestandteile wie Kanäle, Stauräume, Überlaufbecken, Pumpen, aber auch die Kläranlage berücksichtigt. Auf der anderen Seite werden die Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal gelangen kann, sowie die in der Siedlung bezogenen Trinkwassermengen erhoben.

Gesamtgebührenbelastung bleibt gleich – aber gerechtere Verteilung

Die Kosten werden verursachergerecht zugeordnet und zwei Gebührensätze – eine Niederschlagswassergebühr sowie eine Abwassergebühr ermittelt. Beide ersetzen die bisherige Einheitsgebühr. Die Gesamtgebührenbelastung innerhalb der Gemeinde steigt nicht, die Gebühren werden jedoch verursachergerecht und nachvollziehbar neu verteilt.

Gebührengerechtigkeit mit positivem Nebeneffekt

Der Anreiz zur Entsiegelung von Flächen durch die Grundstückseigentümer ist ein positiver Nebeneffekt der Einführung verursachergerechter Abwassergebühren, wodurch auch eine gewisse Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen erzielt wird

Weitere Informationen & Kontakt

Dr. Andreas Hertl
Energie, Ressourcen
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