Technische Überprüfung von Kläranlagen

Laut Gesetz ist der Betreiber einer Kläranlage dazu verpflichtet, die Wirksamkeit seiner Anlage alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen oder durch eine geeignete Anstalt hinsichtlich hygienischer und technischer Mengel überprüfen zu lassen. Da der gemäß Richtlinien vorgegebene Umfang der Überprüfung der Anlage gerade für Kleinanlagen als wesentlich zu groß angesehen werden kann, wurde von der Wasser Tirol in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine vereinfachte, schlankere Prüfungsmethode entwickelt, die Zeit und somit auch Kosten spart.

Was wir Ihnen bieten:

  • Technische Überprüfung Ihrer Kläranlage nach §134 WRG 1959
  • Umfassende Begehung der Anlage inkl. Fotodokumentation
  • Überprüfung von Bescheidauflagen
  • Einstufung des Bau- und Betriebszustandes
  • Auswertung von Betriebs- und Messdaten sowie weiterer Informationen
  • Auswertung von Eigen- und Fremdüberwachungen
  • Allfällige Empfehlungen zur optimierten Anlagenführung

Weitere Informationen & Kontakt

DI Rupert Ebenbichler
Geschäftsführer
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1005
rupert.ebenbichler@energieagentur.tirol